Beerdigung

Auseinandersetzung mit dem Tod und seelsorgerliche Begleitung

„Mir geht es doch gut. Ich stehe mitten im Leben. Warum soll ich mir Gedanken über den Tod machen?“ - so denken viele Menschen und haben damit nicht ganz unrecht. Oft wird die Gestaltung der Beerdigung erst überlegt, wenn der Tod bereits eingetroffen ist. Dabei ist es aber viel leichter, sich diese Gedanken in guten und ruhigen Zeiten zu machen und mit den Angehörigen zu besprechen. Wir begleiten Sie bei all diesen Fragen gerne seelsorgerlich. Wir, die PfarrerInnen und DiakonInnen Ihrer Gemeinde, sind gut ausgebildet und erfahren in der Seelsorge

 

Sterbebegleitung und Aussegnung

Wenn ein Mensch im Sterben liegt, ist es jederzeit möglich, ihn seelsorgerlich zu begleiten. Ein Gespräch, eine Abendmahlsfeier oder durch ein Segensgebet auf der letzten Wegstrecke können eine hilfreiche Stärkung sein - für die Betroffenen ebenso wie für die Angehörigen.  Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns einfach an. Wir kommen dann zeitnah zu Ihnen.

 

Kirchliche Trauerfeier

Gemeinsam mit Ihnen und auf Basis unserer christlichen Tradition überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, wie die kirchliche Bestattung erfolgen kann.

 

  • Ort des Beerdigungsgottesdienstes:

Gerade für ältere Menschen war die Kirche oft ein Ort der Geborgenheit. Durch die Kerzen, das Kreuz, die Orgel und die weitere Ausgestaltung war sie ein gutes Stück geistliche Heimat. Deshalb feiern wir Beerdigungsgottesdienste in der Kirche.

Wenn Sie die Trauerfeier jedoch nur auf dem Friedhof, in einem Abschiedshaus, einer Trauerhalle oder in einem Friedwald/Ruheforst wünschen, so begleiten wir Sie selbstverständlich auch dabei.

 

  • Individuelle Gestaltung des Gottesdienstes:

In einem sog. Trauergespräch, das wir miteinander vereinbaren, besprechen wir mit Ihnen, wie der Trauergottesdienst gestaltet werden soll. Findet er im familiären Kreis oder mit der Gemeinde statt? Welcher Bibelvers soll im Mittelpunkt stehen und gibt es weitere Texte? Gibt es jemanden, der einen Nachruf halten möchte? Wie soll der Gottesdienst musikalisch ausgestaltet sein? Wünschen Sie bestimmte Kirchenlieder? Soll auch ein passendes aktuelles Lied dabei sein? Singt die Gemeinde? Wird jemand zum Musizieren oder Singen bestellt? Manchmal soll auch ein Lied über Handy oder CD eingespielt werden? Möchte jemand von der Familie oder aus dem Bekanntenkreis einen Part im Gottesdienst übernehmen?

Diese und weitere Fragen überlegen wir gerne mit Ihnen. I

 

Häufige Fragen und weitere Informationen rund um einen Sterbefall

  • Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

 

  • Kann ich mir eine kirchliche Beerdigung leisten?

Die Kosten für den kirchlichen Part einer Beerdigung sind gering. Für Messner/-in, Organist/-in und die Kirchennutzung fallen je nach Gemeinde um die 150 EUR an (ohne Kirchennutzung 110 EUR).

Pfarrer/-innen und Diakone/-innen vollziehen die seelsorgerliche Begleitung und die Trauerfeier im Rahmen ihrer Aufgaben und werden nicht extra dafür bezahlt.

 

  • Nach der Beerdigung

Auch nach der Beerdigung stehen Ihnen die Pfarrer/-innen und Diakone/-innen ihrer Gemeinde für Gespräche und Begleitung zur Verfügung.

 

  • Gedenken an die Verstorbenen nach der Beisetzung

In zwei Gottesdiensten wird nach der Beerdigung an die Verstorbenen gedacht und für sie sowie ihre Angehörigen gebetet: im Gottesdienst am Sonntag nach der Beerdigung (Regelfall) und im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, dem Sonntag vor dem ersten Advent. In unregelmäßigen Abständen laden wir zu Gottesdiensten für Trauernde ein.

 

  • Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.