Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand stellt das oberste Leitungsgremium der Kirchengemeinde dar.

Er wird alle 6 Jahre neu gewählt und vertritt die Kirchengemeinde.

Die Sitzungen finden in der Regel an jedem dritten Dienstag eines Monats um 19.30 Uhr im Gemeindesaal (Martin-Luther-Str. 3, 96476 Bad Rodach) statt. Die Sitzung ist für die meisten Tagesordnungspunkten öffentlich. Herzliche Einladung dazu!

Zu den wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstands gehört es, Entscheidungen zu besprechen und zu treffen über

  • die Gestaltung von Gottesdiensten, Konfirmandenunterricht und allen anderen gemeindlichen Aktivitäten
  • den Gebrauch und die Gestaltung der kirchlichen Gebäude
  • die Verwaltung der Finanzen der Kirchengemeinde
  • Personalfragen in der Gemeinde wie Arbeitsbeschreibungen, Stellenbesetzungen et cetera
  • im Prinzip alle Fragen oder Probleme, die das kirchliche Leben oder die kirchliche Lehre betreffen.

Der Kirchenvorstand bildet zu diesen Zwecken eine Reihe von Ausschüssen und Arbeitsgruppen.

Verschiedene Mitglieder des Kirchenvorstands werden außerdem als Repräsentaten der Gemeinde in übergemeindliche Gremien gewählt, insbesondere in die Dekanatssynode.